Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Waffen- und Sprengstoffrecht

Im Zusammenhang mit der bestehenden Corona-Infektionsgefahr sind persönliche Vorsprachen derzeit grundsätzlich nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Beschreibung

Bevor waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse erteilt werden können, müssen bestimmte Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden.

Über die vorzulegenden Unterlagen informieren wir Sie hier

Hausanschrift

Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

In ausreichender Zahl vor dem Hauptgebäude in der Wilhelm-Keil-Straße 50 in 72070 Tübingen vorhanden.

Barrierefreiheit

Der Zugang zu den Büros des Aufgabenbereichs Waffen- und Sprengstoffrecht ist barrierefrei.

Kontakt

Telefon (0 70 71) 207-31 15
Fax (0 70 71) 207-9 31 15

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Bisinger-Letzgus

Sekretariat

Telefon (0 70 71) 207-31 03
Frau Steinmetz

Sachbearbeitung

Telefon (0 70 71) 207-31 15
Herr Höllwarth

Sachgebietsleitung

Telefon (0 70 71) 207-31 24

Formulare und Onlinedienste