Behindertenparkplätze

Schild Behindertenparkplatz
Schild Behindertenparkplatz

Was sind Behindertenparkplätze?

Oft findet man keinen Parkplatz direkt in der Nähe seines Zieles. Für Menschen, die keinerlei Einschränkungen haben, ist das kein Problem, für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oft ein großes Hindernis. Finden diese keinen nahen Parkplatz, sind sie gezwungen, weite Wege zurückzulegen. Gleiches gilt für blinde Personen, die auf das Mitfahren in einem Kraftfahrzeug angewiesen sind. Daher wurde über die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Möglichkeit geschaffen, Behindertenparkplätze auszuweisen. Ein Behindertenparkplatz ist ein für behinderte Menschen reservierter Pkw-Parkplatz. Er ist durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. Häufig sind zusätzlich Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung angebracht.

Wer darf Behindertenparkplätze nutzen?

Auf Behindertenparkplätzen dürfen nur Fahrzeuge geparkt werden, in denen ein europäischer Parkausweis mit Rollstuhlsymbol ausliegt. Er wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt und ist mit einem Lichtbild zu versehen. Damit können Parkerleichterungen genutzt werden, die in dem Mitgliedsstaat eingeräumt werden, in dem sich die Ausweisinhaber aufhalten. Der Ausweis muss beim Parken auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Der in Deutschland grün-orange Schwerbehindertenausweis legitimiert nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Allerdings muss man einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" für "außergewöhnlich gehbehindert" oder "BL" für "Blind" bei der zuständigen Behörde (meist Straßenverkehrsstelle oder Ordnungsamt) vorlegen, um den blauen Parkausweis zu erhalten. Die vor 2001 ausgestellten Parkausweise ohne Lichtbild sind nur noch bis zum 31. Dezember 2010 gültig, danach gilt nur noch der EU-einheitliche blaue Parkausweis mit Lichtbild.