Aktuelle Meldungen

Weitere Information zur Teilfortschreibung Wind- und Solarenergie des Regionalverbandes Neckar-Alb (21. März 2024)

Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg die Aufgabe, bis zum Jahr 2025 mindestens 1,8% der Regionsfläche für den Ausbau von Wind-, sowie 0,2% für Solarenergieanlagen im Regionalplan auszuweisen. Konkret bedeutet dies, dass auf den Gebieten der Landkreise Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis insgesamt ca. 4.500 Hektar an Flächen für den Ausbau von Windenergieanlagen sowie ca. 500 Hektar an Flächen für den Ausbau von Freiflächensolaranlagen festgelegt werden müssen.   Ergänzend zu den öffentlichen Bekanntmachungen am 29.12.2023, 26.01.2024 sowie in der vergangenen Ausgabe des Gemeindeboten am 15.03.2024 wollen wir diese an alle Haushalte verteilte Ausgabe unseres Amtsblattes nutzen, um nochmals über den Verfahrensstand, die weiteren Planungen und die Möglichkeiten zur Einbringung von Bedenken und Anregungen zu informieren. Verfahrensstand:   Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 05.12.2023 die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt, im Zeitraum von 11. Januar 2024 bis 11. April 2024 die Beteiligung nach § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz durchzuführen.   Städte und Gemeinden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz Gelegenheit, sich zu den Planentwürfen zu äußern und Ihre Stellungnahmen über die jeweilige Beteiligungsplattform (siehe unten), per E-Mail an beteiligung@rvna.de, oder per Post an Regionalverband Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen, abzugeben.   Alle Unterlagen liegen in der Zeit vom 11.01.2024 bis zum 11.04.2024 beim Regionalverband Neckar-Alb und den Landratsämtern der Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis öffentlich aus. Den genauen Verfahrensstand entnehmen Sie bitte der Seite https://www.rvna.de/formellebeteiligung - hier besteht auch die Möglichkeit, eigene Belange einzubringen.   Die Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie des Regionalplans sind transparent und in einem offenen Verfahren gestaltet. Wir möchten Sie ausdrücklich ermuntern, bei Bedenken und Anregungen bis zum 11.04.2024 eine Stellungnahme an den Regionalverband abzugeben. Dies dient schlussendlich dazu, mögliche Betroffenheiten der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu erkennen.   Ziel des Regionalverbandes ist es, den Regionalplan bis Ende 2025 zur Rechtskraft zu führen. Sollte es nicht gelingen, innerhalb der Region Neckar-Alb das gesetzlich vorgegebene Flächenziel von 1,8 % der Regionsfläche für Windenergienutzung zu erreichen, ist die sogenannte „Superprivilegierung“ zu befürchten, wonach Windenergieanlagen überall dort gebaut werden können, wo sie nicht ausdrücklich verboten sind und die Eigentümer ihr Einverständnis erteilen. Einem derartigen „Wildwuchs“ gilt es in jedem Fall vorzubeugen.
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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 (23. Februar 2024)

Weitere Informationen erhalten Sie hier: öffentliche Bekanntmachung (2,032 MB)

Verkaufsoffener Sonntag 28.04.2024 (23. Februar 2024)

Rechtsverordnung (158,3 KB) über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Bodelshausenn, aus Anlass der Gewerbeschau örtlicher Betriebe.

Einwohnerversammlung am 12.12.2023 um 19.00 Uhr in der Krebsbachhalle - mit Einlasskontrolle (04. Dezember 2023)

In der vergangenen Gemeinderatssitzung (28.11.2023) hat Bürgermeister Florian King öffentlich bekanntgegeben, dass die Landkreisverwaltung plant,
in einem großen Gewerbegebäude in der Grabenstraße ab Mai 2024 eine Unterkunft für bis zu 250 Geflüchtete zu errichten.

Wir als Gemeinde versuchen alles, um diese Pläne zu verhindern, weil wir die Gefahr für unseren sozialen Frieden im Ort sehen. Rechtlich kommt uns hierbei leider keinerlei Mitspracherecht zu.

Deshalb versucht Bürgermeister King, im Gespräch mit unzähligen Betrieben der Medizintechnik und anderen Branchen, eine gewerbliche Nachnutzung zu organisieren.
Aktuell besteht leider allerdings leider so gut wie kein Bedarf.

Bürgermeister King ist es wichtig, die Bevölkerung frühzeitig zu informieren und auf einem aktuellen Stand zu halten. Die Kreisverwaltung wurde gebeten,
sich den Fragen der Beövlkerung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zu stellen.

WICHTIG: Gemäß § 20a Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird die Versammlung auf die örtliche Einwohnerschaft beschränkt. Einwohner/innen sind alle, die einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bodelshausen unterhalten. Wir bitten Sie daher dringend, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Eine Informationsveranstaltung für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bodelshausen wird am 12.12.2023 ab 19:00 Uhr in der Krebsbachhalle stattfinden.

Einlass ab 18:00 Uhr.

Unsere Bitte: Falls Sie erfahren, dass ein Betrieb, egal welcher Branche, auf der Suche nach einem Standort oder Erweiterungsmöglichkeiten ist: suchen Sie Kontakt zu der Gemeindeverwaltung Bodelshausen.

Kontakt Bürgermeister King: f.king@bodelshausen.de oder 07471/708-100.
Kontakt Frau Fischer: s.fischer@bodelshausen.de oder 07471/708-120.
Kontakt Frau Egerter: n.egerter@bodelshausen.de oder 07471/708-121.