Ihre Familienfreundliche
Gemeindeverwaltung Bodelshausen
Am Burghof 8,
72411 Bodelshausen
Tel.: 07471/708-0
Fax: 07471/708-116
E-Mail: info@bodelshausen.de
Seniorenwohnanlage
Anschrift:
Haus an der Lindenstraße, Lindenstr. 11, 72411 Bodelshausen
Pflegestation Schäfer Tel. 975450
Seniorenhaus Schäfer, Oberhausener Str. 1, 72411 Bodelshausen Tel. 98494-30
Die Seniorenwohnanlage "Haus an der Lindenstraße" wurde im Mai 1999 eingeweiht. Träger der Anlage ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gemeinde Bodelshausen / KBF NA mit Verwaltungssitz in Mössingen, Im Rosenbenz 12. Das Haus an der Lindenstraße umfasst sowohl (siehe) Betreutes Wohnen als auch Kurz- und Langzeitpflege (siehe Pflegestation Schäfer). 10 der insgesamt 20 Wohnungen befinden sich in Privatbesitz, die restlichen 10 Wohnungen gehören der Gemeinde Bodelshausen bzw. der KBF NA. Die Vermietung und Verwaltung erfolgt durch die KBF NA in Mössingen. (Tel.: 07473/ 377-140 Herr Klaiber) www.kbf.de
5 Wohnungen sind an die Pflegestation Schäfer vermietet. Bei den Wohnungen handelt es sich um Zwei-Zimmer-Wohnungen mit einer Größe von 55,32 m². Die komplette Anlage ist rollstuhlgerecht gebaut und alle Wohnungen sind bequem und ohne Stufen erreichbar. Treffpunkt der Anlage als auch Ort des gemütlichen Beisammenseins ist die Cafeteria mit Teeküche. Siehe auch "Café Lindenstraße" Die Seniorenwohnanlage stellt einen weiteren Teil der Ortskernsanierung dar und ist durch ihre zentrale Lage besonders für ihre Bewohner von großem Vorteil, da die wichtigsten Geschäfte für die tägliche Lebenshaltung in unmittelbarer Nähe sind.
Betreutes Wohnen:
In der 1999 eingeweihten " Seniorenwohnanlage " Haus an der Lindenstraße stehen dem Betreuten Wohnen 15 Zweizimmer-Wohnungen zur Verfügung, die natürlich barrierefrei und behindertengerecht gestaltet sind. Fünf Wohnungen hiervon dienen als Pflegestation für die Kurz- und Langzeitpflege (siehe auch: Pflegestation Schäfer). Betreutes Wohnen richtet sich an Senioren, die einen eigenen Haushalt führen und trotzdem Gewissheit darüber haben möchten, dass sie bei auftretenden Schwierigkeiten nicht auf sich allein gestellt sind. So lässt sich häufig eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermeiden. Das Betreuungsverhältnis beinhaltet als Grundserviceleistungen folgendes:
- durchgehend besetzter Rufdienst
- Hausnotrufanlage
- Pflegestützpunkt
- Hilfe und Beratung im Alltag
- Gemeinschaftsveranstaltungen/-räume





