Wasserzinsabrechnung 2011
Derzeit werden die Abrechnungen über den Wasserzins und die Entwässerungsgebühren für das Jahr 2011 zugestellt.
Wie in den Vorjahren liegt den Abrechnungen der Verbrauch vom 1. Januar bis 31. Dezember zugrunde. Für die Abrechnung 2011 wurde der Verbrauch auf den 31.12.2011 hoch-/ bzw. rückgerechnet. Somit ist auf der Abrechnung der Stand des tatsächlichen Ablesetages, sowie der Stand der Hoch/ bzw. Rückrechnung zum 31.12.2011 aufgeführt.
Aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr war die Abrechnung 2010 vorläufig. Dies wurde mit der aktuellen Endabrechung korrigiert.
Die Preisreduzierung bei der verbrauchsabhängigen Schmutzwassergebühr wird im Bescheid unter der Abrechnung Abwasser in Form einer „Pauschale“ als Gutschrift ausgewiesen.
Neu ist die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche für 2010 und 2011.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne während den Sprechzeiten bei den auf der Rechnung angegeben Sachbearbeiterinnen melden.
Sofern keine Abbuchungsermächtigung erteilt worden ist, sind die Abrechnungsbeträge zum 12. März 2012 fällig und spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu bezahlen. Den Abbuchern wird der Abrechnungsbetrag bei Fälligkeit abgebucht. Barzahler, die einen Rückerstattungsanspruch haben, werden um Mitteilung ihrer Bankverbindung gebeten.
Mit der Abrechnung wird auch die vierteljährliche Vorauszahlung 2012 unter Zugrundelegung des Verbrauchs 2011 und der ab 2012 gültigen Gebühren festgesetzt.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass seit Jahren aus Kostengründen an Barzahler keine Rechnungen zum Vorauszahlungszeitpunkt versandt werden, d.h. dass Sie selbst daran denken müssen, die Vorauszahlungen rechtzeitig vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass bereits am 31.03.2012 der erste Abschlag fällig ist.
Übrigens: Das Formular einer Bankeinzugsermächtigung können Sie auf unserer Internet-Seite www.bodelshausen.de unter Rathaus 4 Bürgerservice 4Formulare herunterladen bzw. ausfüllen. Die unterschriebene Originalfertigung senden Sie uns bitte zurück.
Wir möchten auch noch darauf hinweisen, dass ein Eigentumswechsel innerhalb 1 Monats der Gemeinde / den Gemeindewerken mitzuteilen ist. Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, der auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. Eine rückwirkende Änderung für das Jahr 2011 ist nicht möglich.
Ihre Gemeindewerke





