Weitere Infos

Eine schnelle Übersicht über die Aufgaben der Gemeindeverwaltung mit Ansprechpartner und Erreichbarkeit bietet das Organisationsdiagramm (18,2 KB) oder die Liste  "Was erledige ich wo?" (15,6 KB)

Sehr hilfreich ist auch eine Übersicht der möglichen Elektronischen - E-Bürgerdienste, die Ihnen die Gemeinde zur Verfügung stellen kann.

Verfahrensbeschreibungen

Hausmüll entsorgen

Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.

Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich (Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle) können Sie meist getrennt entsorgen.

Die Einzelheiten der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne (z.B. Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen, Preise) bestimmt der jeweilige Stadt- oder Landkreis.

Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Erforderliche Unterlagen

keine

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.03.2012 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.