Weitere Infos

Eine schnelle Übersicht über die Aufgaben der Gemeindeverwaltung mit Ansprechpartner und Erreichbarkeit bietet das Organisationsdiagramm (18,2 KB) oder die Liste  "Was erledige ich wo?" (15,6 KB)

Sehr hilfreich ist auch eine Übersicht der möglichen Elektronischen - E-Bürgerdienste, die Ihnen die Gemeinde zur Verfügung stellen kann.

Verfahrensbeschreibungen

Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen

Gleichgeschlechtliche Partner oder Partnerinnen können eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen.

Hinweis: Benötigen Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Nachweis über die eingetragene Lebenspartnerschaft, können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen.

Zuständige Stelle

das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk einer der Partner oder eine der Partnerinnen den Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält

Voraussetzung

Voraussetzungen sind:

Die gleichgeschlechtlichen Partner oder Partnerinnen

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Hinweis: Bei Ausländern oder Ausländerinnen können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.

Verfahrensablauf

Sie können gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin die Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.

Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Begründung der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" erfüllt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • ist ein Partner oder eine Partnerin geschieden oder verwitwet: zusätzlich
    • Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft oder
    • Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Sterbeurkunde

Hinweis: Bei einer im Ausland geschiedenen Ehe ist möglicherweise ein Anerkennungsverfahren notwendig.

Frist/Dauer

Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erfüllen, ist sechs Monate verbindlich.

Sonstiges

Sie können bei der Beantragung erklären, dass Sie nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) führen wollen. Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Lebenspartnerschaftsnamen erhalten.

Kosten/Leistung

  • Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung der Lebenspartnerschaft (ohne ausländisches Recht): 40 Euro
  • Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
  • Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 60 Euro
  • Begründung der Lebenspartnerschaft bei einem anderen als dem für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft zuständigen Standesamt: 30 Euro

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.01.2012 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.