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Gewerbe- und Grundsteuer sind am 15.02.2012 fällig


Das Steueramt weist darauf hin, dass Gewerbe- und Grundsteuer zur Zahlung fällig sind.
  


Das Steueramt weist darauf hin, dass folgende Steuern zur Zahlung fällig sind:
 
Gewerbesteuer
 
Die 1. Vorauszahlungsrate auf die Gewerbesteuer 2012 ist am 15.02.2012 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Vorauszahlungsrate ist aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid ersichtlich.
 
Grundsteuer:
 
Die 1. Rate auf die Grundsteuer 2012 ist am 15.02.2012 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Rate ist aus dem letzten Grundsteuerbescheid ersichtlich. Da es sich dabei um einen Mehrjahresbescheid handelt, gilt der Bescheid auch für künftige Jahre, solange sich keine Änderungen (Neubewertung, Verkauf, Hebesatzänderung, …) ergeben.
 
Zur Vermeidung von Mahnungen mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren werden die Steuerzahler in ihrem eigenen Interesse gebeten, den oben genannten Termin unbedingt einzuhalten und die Überweisung rechtzeitig vorzunehmen.
 
Bei Angabe des 12-stelligen Buchungszeichens kann der Zahlungseingang bei der Gemeindekasse sofort verbucht werden.
Fehlende Buchungszeichen verzögern die Zahlungsverbuchung und können deshalb zu unnötigen Mahnungen, die immer mit Unannehmlichkeiten verbunden sind, führen.
 
Machen Sie es sich leichter, erteilen Sie uns eine Abbuchungsermächtigung. Sie brauchen sich dann über die Bezahlung zum Fälligkeitszeitpunkt keine Gedanken zu machen. Auch sparen Sie den Weg zur Bank und letztendlich auch Zeit! Rufen Sie uns an! Tel. 708-131 (Frau Haag).
 
Übrigens: Das Formular einer Bankeinzugsermächtigung können Sie auf unserer Internet-Seite www.bodelshausen.de unter Rathaus 4 Bürgerservice4 Formulare 4 Bankeinzugsermächtigung herunterladen, bzw. ausfüllen. Die unterschriebene Originalausfertigung senden Sie uns bitte zurück.
 
Sollten Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht.
 
 
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